AGB

AGB Gast

AGB-Mietbedingungen aktueller Stand ab  15.04.2023
 

Sehr geehrter Feriengäste,

in Ihrem Interesse bitten wir Sie, folgende Mietbedingungen zu beachten.

Die angebotenen Ferienobjekte sind nicht Eigentum der Appartement-Vermittlung Duggen. Die Appartement-Vermittlung tritt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers auf und ist von diesem bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer des Mietobjektes und dem Mieter zustande. Die Appartement-Vermittlung Duggen wird selbst nicht Vertragspartner. Die allgemeinen Mietbedingungen der Appartement-Vermittlung Duggen regeln ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjektes als Vermieter. Eine Inanspruchnahme der Appartement-Vermittlung Duggen ist ausgeschlossen.

Vertragsabschluss:

  1. Ein Mietvertrag ist verbindlich, sobald der Mieter das ihm zugesandte Angebot angenommen hat, eine Ferienunterkunft fernmündlich via Telefon oder Internet bucht oder durch eigenes Handeln einen Mietvertrag online durch Buchung abschließt.
  2. Hier ist keine Unterschrift des Mieters notwendig.
  3. Grundlage des Mietvertrages ist ausschließlich der jeweils für Ihre Buchungszeit gültige Preis der Preisliste der Appartementvermittlung Duggenbei Drittportalen die jeweils ausgewiesenen Preise des Portalbetreibers. Drittportale erheben grundsätzlich Aufschläge, die zu Lasten des Feriengastes gehen. Die Preisdarstellung erfolgt ohne Gewähr

Buchungen über Fremdportale:

Die App.-Vermittlung Duggen haftet nicht für fehlende, falsche oder falsch interpretierte Ausstattungsmerkmale auf Fremdportalen. Der Gast akzeptiert die Mietbedingungen und Grundlagen von der App.-Vermittlung Duggen mit Erhalt der Buchungsbestätigung von der App.-Vermittlung Duggen. Es besteht nur innerhalb der ersten 24 Stunden die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren.

Die Ferienunterkunft

  1. Die Grundrisszeichnungen auf den Internetpräsentation sind nicht maßstabgerecht. Änderungen, welche Ausstattung und Möblierung der Wohnungen betreffen, bleiben vorbehalten, da sich diese wegen Neuanschaffungen, höherer Gewalt oder notwendiger Umgestaltungen auch kurzfristig ändern können.
  2. Die Wohnungen und Häuser dürfen nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl- und soweit gestattet, Hundezahl belegt werden und sind ausschließlich für die Nutzung zu Urlaubszwecken bestimmt. Werden Objekte überbelegt oder Tiere in tierfreie Objekte verbracht, wird der Mietvertrag fristlos gekündigt.
  3. Beistell- oder Kinderbetten können nur teilweise und mit Rücksprache gegen Leigebühr bereitgestellt werden.
  4. Haustiere, insbesondere Hunde werden nur nach vorheriger Absprache geduldet. Hierfür wird ein Aufschlag je Übernachtung berechnet. Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht in der Wohnung oder dem zugehörigen Grundstück gelassen werden. Hunde sind auf Betten, Sofas und hauseigenen Decken, Kissen und sonstigen Textilien nicht gestattet. Hinterlassenschaften der Hunde auf Rasenflächen und Grundstücken sind eigenständig und unaufgefordert zu entfernen. Müssen Hinterlassenschaften durch die Reinigung, Hausverwaltung oder Appartement-Vermittlung entfernt werden, wird ein Mehraufwand in Höhe von mindestens 75,00€/Stunde berechnet.
  5. Feuerwerk, Grillen und offene Feuerstellen sind in Ferienobjekten mit Reetdächern grundsätzlich untersagt. Beim Rauchen im Freien ist auf die Glut der Zigarette zu achten.
  6. Das Laden von elektrisch betriebenen PKW´s und das Einstellen von Wohnwagen- bzw. Wohnmobilen mit Anschluss an den Hausstrom ist ohne ausdrückliche Absprache mit den Eigentümern nichtulässig.
  7. PKW-Stellplätze sind, soweit vorhanden und nicht ausdrücklich anders beschrieben, grundsätzlich nur zur Nutzung mit durchschnittlich großen PKW bestimmt. Die Ferienobjekte haben feste Parkplätze, die Appartement-Vermittlung Duggen kann keine alternativen- oder zusätzlichen Parkplätze stellen.
  8. Die angebotenen Ferienobjekte sind zur Selbstversorgung ausgelegt. Bitte bringen Sie Ihren Bedarf an Geschirrtüchern, Hygieneartikeln, Gewürze, Küchenrollen, Toilettenartikel und alles weitere benötigte Verbrauchsartikel mit.

Bezahlung /Schlüsselübergaben:

  1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind innerhalb von 10 Tagen 20% der Mietsumme bzw. mindestens € 50,- als Anzahlung auf das Konto der Appartement-Vermittlung Duggen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Mietbeginn vollständig zu überweisen. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen im Mietvertrag ggf. abweichen.
    Bei sehr kurzfristiger Anreise ist ein aussagekräftiger Zahlungsnachweis über die Leistung des Vermietungspreises laut Mietvertrag ohne Aufforderung vorzulegen. Nach Absprache sind alternativ vor Ort die Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte möglich. Hierfür ist die Anreise innerhalb der Bürozeiten unabdingbar.
  2. Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Buchung oder der restliche Betrag nicht spätestens bis 28 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto der Appartement-Vermittlung Duggen eingegangen, behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Hierfür kann der Vermieter eine Pauschale, bemessen nach der Grundlage der Stornobedingungen, erheben.
  3. Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises laut Mietvertrag, andernfalls wird die Schlüsselübergabe vom Vermieter verwehrt.

Ihre Anreise

  1. Die Schlüsselübergabe für das gemietete Ferienobjekt erfolgt im Büro der Appartement-Vermittlung Duggen im Haus Villa Anna, Im Bad 31, 25826 St. Peter-Ording ab 15.00 bis 17.00Uhr. Die Buchung einer Spätanreise ist grundsätzlich nicht möglich, die angegeben Zeiten sind verbindlich und einzuhalten.
  2. Eine Schlüsselhinterlegung ist nur in Notfällen (Stau, Unfall, Panne etc. pp.) und ausschließlich bei vollständiger Bezahlung mit bestätigtem Mietvertrag möglich. Hierfür melden Sie sich am Anreisetag telefonisch bitte ab 16.00-16.30 Uhr.
  3. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
  4. Die An- und Abreise ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht möglich, mit Ausnahme des 26.12. (2.Weihnachtstag, Ausnahme, sollte der 26.12. auf einen Sonntag fallen).
  5. In der Winterzeit von Mitte Oktober bis April ist unser Büro an Samstagen nur bis 13.00 Uhr geöffnet. Um entsprechende Reiseplanung wird gebeten.

Ihre Abreise

  1. Bei der Abreise sind die Ferienobjektschlüssel bis spätestens 10.00 Uhr im Büro der Appartement-Vermittlung Duggen abzugeben. Früh abreisende Gäste hinterlegen die Objektschlüssel im Briefkasten der Appartement-Vermittlung Duggen im Vorflur des Büros mit der Anschrift „Im Bad 31“. Dieser Bereich ist zu jeder Tageszeit zugänglich. Die Objektschlüssel dürfen nicht im Mietobjekt oder im Briefkasten des Mietobjektes hinterlegt werden. Müssen Schlüssel als Folge von vertragswidrigem Verhalten durch die Appartement-Vermittlung Duggen im Objekt abgeholt werden, wird dies pauschal mit 75,00€ berechnet.
  2. Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Abfalltonnen zu entsorgen, die Mülltrennung ist zu beachten.
  3. Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, Gläser, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Schränken zu verstauen.
  4. Flaschen sind in den örtlichen Flaschencontainern zu entsorgen und vorhandene Grills und Kaminöfen sind nach Gebrauch selbstständig zu reinigen.
  5. Fenster und Türen sind bei Abreise zu schließen. Licht, Heizung (frostsicher) sowie elektrische Geräte sind auszuschalten.
  6. Bei Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.

Stornierung Ihrer Buchung.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, wir werden dann versuchen das gemietete Objekt anderweitig zu vermieten. In jedem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,-, dem Mieter bleibt nachgelassen bzw. bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ob ein Schaden oder Wertminderung überhaupt entstanden sei oder wesentlich niedriger als die Pauschale / Bearbeitungsgebühr ist.

Sollte es nicht gelingen das Mietobjekt anderweitig zu vermieten, sind: 

  • bis 7 Tage vor dem Mietbeginn 100% der Mietsumme zu leisten
  • bis 12 Monate vor dem Mietbeginn 90% der Mietsumme zu leisten
  • ab 13 Monate vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen – Kurtaxe, Endreinigung und Wäschepakete, werden, soweit gebucht, erstattet.

Sie erhalten nach Ablauf der stornierten Reisezeit eine Stornoabschlussrechnung zum Ende des jeweiligen Monats. Von Einzelanfragen zum Bearbeitungsstand, Neuvermietung und vorherigen Abrechnungen bitten wir abzusehen. Dahingehende schriftliche oder telefonische Einzelanfragen werden jeweils mit zusätzlich 15,00€ erhöhter Bearbeitungsgebühr berechnet.

Sollten Sie über ein Fremdportal buchen, können die Stornobedingungen stark abweichen, entsprechende Buchungen können nur zu gebuchten Konditionen über das jeweilige Portal vom Gast storniert werden.

Wir empfehlen in jedem Fall einen Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, unser Partner HanseMerkur berät Sie gerne.

Kündigung des Mietvertrages:

Nach dem Bezug des Ferienobjektes ist der Mietvertrag für beide Seiten nur aus wichtigem Grund kündbar.

Bei einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes bezogen auf das Mietobjekt, ist eine Erstattung ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere eine unvorhersehbare Unbewohnbarkeit des Feriendomizils dar. Darüber hinaus muss der Grund stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Pflichten und Haftung des Mieters:

Die Hausordnung im jeweiligen Mietobjekt ist einzuhalten.

Das Inventar ist pfleglich zu behandeln und darf nicht aus dem Mietobjekt entfernt werden. Möbel und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht umgestellt werden. Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter zu ersetzen. Verursachte Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Die Vollständigkeit des Inventars wird vom Vermieter nach Abreise kontrolliert.

Bei Sturm und Orkan sind die Fenster geschlossen zu halten, Sonnenschirme zu sichern und Terrassenmöbel zusammen zu stellen.

Das Rauchen in den Mieträumen ist untersagt und nur auf der Terrasse oder Balkonen erlaubt, sofern Rauch und Gerüche nicht in die Mieträume ziehen können. Die Asche und Zigarettenabfälle sind zu beseitigen.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an die Appartement-Vermittlung Duggen zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Für die Benutzung technischer Geräte gilt, dass sofern keine Gebrauchsanweisung vorhanden ist, ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme dieser Geräte Abstand nehmen sollten.

Die Haustür des Mietobjektes ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.

Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.

Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch Mitreisende, Besucher oder andere Personen entstehen. Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.

Im speziellen wird darauf hingewiesen, dass das Herunterspülen von feuchtem Toilettenpapier und sonstigen Hygieneartikeln in den Toiletten ausdrücklich untersagt ist. Dieser Hinweis gilt auch dann, wenn solche Hygieneartikel vom Hersteller als toilettentauglich ausgewiesen werden. Für die Beseitigung von nach Zuwiderhandlung eintretenden Verstopfungen oder Ausfall der Toilettenanlage haftet die schädigende Mietpartei vollumfänglich.

Haftung des Vermieters:

Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und die Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt.

Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.

Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters.
Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen. Besonders bei Buchungen außerhalb der Hochsaison sind Reparatur-, Instandhaltungs- sowie Ablesetätigkeiten zu erwarten und stellen keinen Minderungsgrund dar.

Internetanschlüsse können nur nach technischer Verfügbarkeit genutzt werden. Eine Haftung und Schadenersatzansprüche bestehen bei Ausfall nicht. Soweit W-LAN im Ferienobjekt vorhanden ist, handelt es sich dabei nicht um einen Bestandteil des Mietvertrages und Ausstattungsmerkmal des Ferienobjektes, sondern um eine kostenfreie, freiwillige Zusatzleistung des Eigentümers auf die kein Rechtsanspruch besteht und aus deren Fehlen sich keine Schadenersatzansprüche ableiten. Durch die Halbinsellage und die stark schwankende Anzahl an Nutzern können Netze überlastet, ausgelastet oder nur eingeschränkt verfügbar sein.

Reklamationen

Eine Reklamation der Reinigung muss sofort nach Anreise angemeldet werden, damit die Appartement-Vermittlung Duggen eine Nachreinigung durch die Reinigungsfirma veranlassen kann. Der Reinigungsfirma muss die Ausführung der Nachreinigung gewährt werden. Eine Erstattung bei einer Reklamation zu einem späteren Zeitpunkt und ohne die Gewährung der Nachreinigung kann nicht geleistet werden.

Kurtaxenpflicht und Weitergabe persönlicher Daten zur Erstellung der Kurkarten

Zusätzlich zu der Vermietung der Ferienimmobilie ist die Bereitstellung einer digitalen
Gästekarte, mit der Sie vor Ort Vergünstigungen erhalten („Gästekarte“), integraler
Bestandteil unserer Leistung. Die Vergütung für die Gästekarte ist im Reisepreis enthalten
und muss nicht gesondert entrichtet werden. Mit der Gästekarte können Sie
Vergünstigungen in Anspruch nehmen, indem Sie einen kostenlosen Account einrichten und
die Gästekarte vor Ort bei den teilnehmenden Institutionen vorlegen.

Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der digitalen Gästekarte
Der Gast hat Anspruch auf die Nutzung der digitalen Gästekarte, die ihm der Anbieter zur
Verfügung stellt. Die Nutzung erfordert die Eingabe folgender Daten:

● An- & Abreisedatum
● Vor- und Zuname des Gastes
● Geburtsdatum
● Staatsangehörigkeit
● Anschrift
● Anzahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit
● die Ausweisnummer bei ausländischen Gästen
● Emailadresse


Diese Daten (mit Ausnahme der Emailadresse) werden genutzt, um die Meldepflicht des
Gastes nach § 30 Bundesmeldegesetz zu erfüllen. Insoweit basiert die Datenverarbeitung
auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit c) DSGVO. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zwölf Monate. Danach
werden die Daten gelöscht.


Die Daten
● Vor- und Zuname des Gastes
● Emailadresse
● Daten über die Nutzung von Vergünstigungen
werden verarbeitet, um dem Gast die mit der digitalen Gästekarte verbundenen
Leistungen zur Verfügung zu stellen. Insoweit basiert die Datenverarbeitung auf Art.
6 Abs. 1 S. 1 lit b) DSGVO.

Der Anbieter setzt das Unternehmen vOffice GmbH, Am Holm 25, 23730 Neustadt i. H. als
Auftragsverarbeiter für die Abwicklung der Meldeverpflichtung über die Gästekarte ein,
sowie für die Abwicklung der Erfüllung der Verpflichtung der Bereitstellung der Gästekarte
zum Zweck der Inanspruchnahme von Vergünstigungen. Die Daten werden gelöscht, wenn
etwaige Ansprüche des Gastes basierend auf der Bereitstellung der Gästekarte verjährt
sind, nämlich drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Sonstige Hinweise:

Für die Endreinigung wird eine Endreinigungspauschale erhoben (Höhe Objektabhängig) und einmalig eine Buchungsgebühr.

Bei Buchungen werden grundsätzlich Bettwäsche und Handtücher (außer Geschirrtücher) gestellt und mit einer Gebühr pro Person automatisch berechnet. Die Möglichkeit, eigene Wäsche mitzubringen, ist nicht gegeben. Es gibt wenige Ferienobjekte mit abweichender Regel, dort wird entsprechend hingewiesen.

Die Miettagespreise verstehen sich inklusive Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung.

Buchungen unter 7 Übernachtungen sind nur sehr kurzfristig auf Anfrage möglich. Der Mindestaufenthalt sind 3-4 Übernachtungen (Objektabhängig).

Von März bis Oktober kann bei Kurzbuchungen unter 7 Übernachtungen ein Aufschlag (Objektabhängig) berechnet werden.

Datenschutz:

Die Daten des Mieters werden von der Appartement-Vermittlung Duggen gespeichert und können für interne Zwecke und Werbezwecke genutzt werden.

Sonstige Bestimmungen:

Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche an den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandte sind davon ebenfalls ausgeschlossen.

Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf den Internetseiten und Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertrag angegebenen Preise.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.

Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus dem Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermittlers. Husum (Amtsgericht)